GUTMANN Kostenzuschuss für Wärmepumpen

Sie sind GUTMANN Stromkunde und haben eine neue Wärmepumpe installiert?

Registrieren Sie Ihre Wärmepumpe ganz einfach bis zum 31. Dezember 2025 über das untenstehende Formular, um einen Zuschuss zu erhalten.

Förderungen im Überblick:

  • Einfamilienhäuser (EFH):
    Pauschaler Zuschuss von 300,00 EUR brutto, sofern ein gültiger Gutmann-Stromvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren ab Antragstellung besteht.
     
  • Mehrfamilienhäuser (MFH) & großvolumige Wohnbauten & Nichtwohngebäude:
    Zuschuss von 100,00 EUR brutto pro Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme, bei gültigem Gutmann-Stromvertrag (mindestens 3 Jahre Laufzeit ab Antragstellung).

So funktioniert der Förderablauf:

  • Antrag einreichen:
    Registrieren Sie Ihre Wärmepumpe über das Formular und senden Sie uns dieses per Post (Gutmann GmbH, Josef-Wilberger-Straße 53,6020 Innsbruck) oder via E-Mail (gasstrom@gutmann.cc). Nach der Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. 
     
  • Prüfung durch GUTMANN:
    Unsere Kundenservice-Abteilung prüft die Angaben. Sollten Rückfragen bestehen, kontaktieren wir Sie direkt unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten.
     
  • Zuschussauszahlung:
    Die Auszahlung erfolgt im Rahmen Ihrer nächsten jährlichen Stromabrechnung nach erfolgreicher Prüfung:
    • Für Wohngebäude - 300,00 EUR (einmalig).
    • Für Mehrfamilienhäuser & großvolumige Wohnbauten & Nichtwohngebäude 100,00 EUR pro Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme (einmalig).
       
  • Bestätigung erhalten:
    Überprüfen Sie nach der Antragstellung Ihren Posteingang. Sollten Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Falls die E-Mail auch dort nicht zu finden ist, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

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Antragsformular
Wärmepumpenförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Förderungsbedingungen
Konstenzuschuss für Wärmepumpen 2025

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