ERDGAS ist ein effizienter und umweltschonender Energieträger und wir wollen unsere Kunden mit leistbarem Erdgas versorgen. Als bundesweiter, privater Energieversorger aus Tirol legen wir, wie in unserem restlichen Energieportfolio, auch bei Erdgas großen Wert auf Versorgungssicherheit. Wir sind losgelöst von großen Energiekonzernen und bieten somit eine unabhängige, regionale Versorgung zu leistbaren Konditionen mit Handschlagqualität an.
Was muss ich beim Wechsel zu GUTMANN ERDGAS beachten?
Wechseln Sie ganz unkompliziert und 100 % unterbrechungsfrei zu uns. Wir benötigen lediglich Ihre Zusage und unternehmen alle Schritte, um den Wechsel durchzuführen. Das bedeutet zum Beispiel, dass wir Ihren alten Liefervertrag kündigen. Sobald uns alle Details vom Netzbetreiber bekannt sind, bekommen Sie von uns einen Brief mit den Informationen zum konkreten Wechseltermin, die Höhe der monatlichen Teilbeträge und zur Jahresabrechnung.
Die Verrechnung über uns erfolgt mittels Gesamtrechnung. Das bedeutet, dass wir den Energiepreis und das gesetzlich festgelegte Netzentgelt, sowie alle Steuern und Gebühren gesamt an Sie verrechnen. Sie erhalten also Ihre Rechnung aus einer Hand.
Wir beraten Sie gerne!
Unser Kundenservice ist im Büro Josef-Wilberger-Straße 53, 6020 Innsbruck für Ihre Fragen verfügbar.
Büro-Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr | Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Mit unserem kompetenten Service-Team kümmern wir uns persönlich um Sie und beraten Sie gerne rund um das Thema ERDGAS. Überzeugen Sie sich von unserem Service als privater Tiroler Erdgas-Anbieter für ganz Österreich. Wir stehen für Sie immer gerne zur Verfügung - Kontaktieren Sie uns!
Wie setzt sich unser Erdgas zusammen?
Die Gaskennzeichnung zeigt, aus welchen Quellen sich unser verkauftes Gas im vergangenen Jahr zusammengesetzt hat.
Im Strombereich schon jahrelang eine bewährte Angabe, ist diese nun auch im Gasbereich verpflichtend anzugeben.
DOWNLOADS
Wechselformular
GUTMANN Erdgas
Preisblatt
GUTMANN Erdgas gültig ab 01.08.2024
Widerrufserklärung
Information zum Widerrufsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Erdgas
gültig ab 01.06.2022
Mieterwechsel
Ein neuer Mieter möchte Ihren Erdgas-Liefervertrag übernehmen?
Wohnungswechsel
Sie möchten Ihren Erdgas-Liefervertrag an einem neuen Wohnort anmelden?
Recht auf Grundversorgung
Weitere Informationen zum Recht auf Grundversorgung laut § 77 ElWOG 2010
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Ist der Wechsel kostenlos?
Besteht eine Bindung?
Sind technische Änderungen notwendig?